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Schornsteinfegermeister

Thomas Kriete

Gebäudeenergieberater  (HWK)

Ihr Partner für Umwelt, Energie & Sicherheit

 

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EffizienzCheck

Wichtige Kundeninformation


Sehr geehrter Damen und Herren,

als Ihr Schornsteinfeger möchte ich Sie über eine gesetzliche Neuerung zur Energie- und Kosteneinsparung und die für Sie daraus resultierenden Pflichten informieren.

Gemäß der am 01. Oktober 2022 in Kraft getretenen Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristige wirksame Maßnahmen, sind Sie als Eigentümer einer Gaszentralheizung aufgefordert einen „Effizienz.Check“ der Anlage von einem Schornsteinfeger, einem Heizungsbauer oder Energieberater bis zum 15.09.2024 durchführen zu lassen.

Der Effizienzcheck dient dazu, Energie-Einsparmöglichkeiten aufgrund ungünstiger Einstellungen oder auch energieverzehrender Anlagenkomponenten aufzuzeigen.
Ziel ist es, festzustellen, ob Ihre Anlage durch veränderbare Einstellungen oder den geringinvestiven Austausch von Komponenten Energie (Strom- und Gas) einsparen kann, um für Sie Kosten und bundesweit den Erdgasverbrauch zu minimieren.

Der Effizienz.Check im Überblick

Ein Eigentümer eines Gebäudes, in dem Anlagen zur Wärmeerzeugung durch
Erdgas genutzt werden, ist verpflichtet, eine Heizungsprüfung durchzuführen und die Heizungsanlage des Gebäudes optimieren zu lassen.

In diesem Rahmen ist zu prüfen:
1. ob die zum Betrieb einer Heizung einstellbaren technischen Parameter für den Betrieb der    
     Anlage zur Wärmeerzeugung hinsichtlich der Energieeffizienz optimiert sind
2. ob die Heizung hydraulisch abzugleichen ist
3. ob effiziente Heizungspumpen im Heizsystem eingesetzt werden oder
4. inwieweit Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen und Armaturen durchgeführt werden sollten.

Das Ergebnis der Prüfung nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ist in Textform festzuhalten. Sofern die Prüfung Optimierungsbedarf hinsichtlich der Anforderungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Absatz 2 feststellt, ist die Optimierung der Heizung nach Absatz 2 bis zum 15. September 2024 durchzuführen.

Die Verordnung verpflichtet Gebäudeeigentümer, Maßnahmen zur Verbesserung erdgasbetriebener Heizungsanlagen in ihren Gebäuden zu treffen.Gaszentralheizungen in größeren Gebäuden müssen hydraulisch abgeglichen, technisch veraltete, ineffiziente Heizungspumpen ausgetauscht werden.


Wünschen Sie weitere Informationen, dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular